Auslandsschuldienst – Gesetzliche Grundlagen

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KMKDas am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Auslandsschulgesetz schafft eine verbindliche Grundlage für die finanzielle und personelle Förderung der Deutschen Schulen im Ausland.
Mit der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz haben Bund und Länder die Grundlagen für die Beurlaubung von Lehrkräften in den Auslandsschuldienst und für die Einbindung der Auslandserfahrungen der Lehrkräfte nach ihrer Rückkehr gestaltet. Unter anderem wurde die seit 2011 praktizierte Erstattung von Versorgungszuschlägen auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage durch den Bund auf eine rechtsverbindliche Grundlage gestellt.

Auslandsschulgesetz und ergänzende Vereinbarungen

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Grundlagen für den Einsatz von Landesprogrammlehrkräften