Einsatzmöglichkeiten an Deutschen Schulen im Ausland

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KMKDie Tätigkeit an einer Deutschen Schule im Ausland bietet engagierten Lehrkräften eine attraktive berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeit und die Gelegenheit, ihre Erfahrungen in einem anderen kulturellen Kontext einzubringen. Der Einsatz im Auslandsschuldienst erfolgt befristet und grundsätzlich in Vollzeit. Sie können als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder Ortslehrkraft beschäftigt werden, wobei sich Status und Aufgabenschwerpunkt unterscheiden. Nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, welche Einsatzmöglichkeiten für Sie infrage kommen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung (B-L VwV ASchG)

Auslandsdienstlehrkraft
ADLK
Bundesprogrammlehrkraft
BPLK
Hinweis
Landesprogrammlehrkraft
LPLK
Ortslehrkraft
OLK
Einsatzschulen mehr Informationen zum Schulstatus
• Deutsche Schulen im Ausland
• Deutsch-Profil-Schulen
• Europäische Schulen
• Auslandsschulen der Bundeswehr
• Deutsche Schulen im Ausland
• Deutsch-Profil-Schulen
• Europäische Schulen
• Auslandsschulen der Bundeswehr
• DSD-Schulen
Bildungseinrichtungen in bestimmten Ländern Siehe FAQ
Aufgabenschwerpunkte
• Unterrichtstätigkeit
• Vorbereitung und Durchführung deutscher Prüfungen
• ggf. schulstrukturtragende Aufgaben
• Unterrichtstätigkeit
• Sprachliche und unterrichtspraktische Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für den deutschsprachigen Unterricht
• Unterrichtstätigkeit
• Vorbereitung und Durchführung deutscher Prüfungen, sofern vom KMK-Beauftragten genehmigt
Rechtsstellung
• von der ZfA durch Bescheid vermittelt
• zusätzlich Dienstvertrag mit dem Schulträger
• Dienstherr ist der Schulträger
• von der ZfA durch Bescheid vermittelt
• zusätzlich Arbeitsvertrag mit dem Schulträger
• Dienstherr ist der Schulträger
• durch die BSB zugewiesen
• zusätzlich Arbeitsvertrag mit dem Schulträger
• Dienstherr bleibt Hamburg
• Einstellung durch die Schule nach Landesrecht
• kein Rechtsverhältnis mit der ZfA
• Dienstherr ist der Schulträger
• interessant für Lehrerpaare bei Vermittlung eines Partners als ADLK
Beurlaubung
• Sonderurlaub nach Nr. 11 (1c) HmbSUrlR

bei Einsatz an
• Europäischen Schulen:
Nr.11 (2) HmbSUrlR
• Auslandsschulen der Bundeswehr: Abordnung nach §14  BeamtStG

Sonderurlaub nach Nr. 11 (1d) HmbSUrlR Beurlaubung bei Wahrung der Beamtenrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn Sonderurlaub nach Nr. 11 (1d) HmbSUrlR möglich, wenn Beschäftigung mit wenigstens halber WoStd-Zahl
Finanzierung
• ohne Fortzahlung der Dienstbezüge
• Zuwendungen nach besonderen Richtlinien des Auswärtigen Amtes
• ohne Fortzahlung der Dienstbezüge
• ortsübliches Gehalt vom Schulträger
• monatliche Zuwendung von der ZfA
• Fortzahlung der Bezüge
• ortsübliches Gehalt vom Schulträger
• Zuschuss zu den Umzugskosten nach besonderen Richtlinien des Auswärtigen Amtes
• ohne Fortzahlung der Dienstbezüge
• Vertragliche Regelung mit dem Schulträger
Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit Bei Beschäftigung mit wenigstens halber WoStd-Zahl Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit möglich
Mindestvoraussetzungen
• im Hamburger Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt
• mehrjährige(s) überdurchschnittliche(s) Bewährung + Engagement
Wie ADLK und
• Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremdsprache und/oder einer modernen Fremdsprache
nach Maßgabe des Schulträgers
Altersgrenze 60 Jahre bei Antritt
Vorlauf- und Vermittlungszeiten der Bewerbung sind zu berücksichtigen.
Bewerbung
• auf dem Dienstweg
• nicht gezielt auf eine bestimmte Stelle ausgerichtet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Interesse am Einsatz und die ZfA prüft die Einsatzmöglichkeiten. Hin und wieder auch konkrete Stellenangebote auf der Homepage der ZfA
• auf dem Dienstweg
• gezielt auf durch die BSB ausgeschriebene Stellen
• direkt bei der Schule
• Registrierung in ZfA Da­ten­bank
Weitere Informationen
Auslandseinsatz für Lehrkräfte

Karrierechancen, Voraussetzungen, Bewerbungsverfahren
Interview mit dem stellvertretenden Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zum Einsatz von Lehrkräften an deutschen Auslandsschulen.