Fremdsprachenassistenzkräfte > im Ausland > FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Verheiratet? Kind?
Grundsätzlich werden nur alleinstehende Bewerberinnen und Bewerber akzeptiert. Sind Sie bereits verheiratet, sollten Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine in der Sprache des Ziellandes formulierte Erklärung zur finanziellen Absicherung Ihrer Ehefrau bzw. Ihres Ehemannes beifügen. Geben Sie auch an, ob Ihre Ehefrau bzw. Ihr Ehemann beabsichtigt, Sie ins Ausland zu begleiten und stellen ggf. klar, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie bei der Suche nach einer entsprechenden Unterkunft auf sich selbst gestellt sind. Bewerbernde mit Kind sollten eine in der Sprache des Ziellandes formulierte Erklärung zur Betreuung des Kindes beifügen.
Vorstellungsgespräche
Für eine erste Vorauswahl werden alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Unterlagen fristgerecht vollständig vorliegen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die Bewerbungsgespräche für die USA werden vom PAD gemeinsam mit der Fulbright-Kommission in Bonn durchgeführt. Die Fahrtkosten nach Bonn können leider nicht erstattet werden.
Die Vorstellungsgespräche für die übrigen Länder finden im Zeitraum Januar bis Anfang Februar in Hamburg statt. Sie erhalten hierzu eine gesonderte Einladung, die aus organisatorischen Gründen relativ kurzfristig erfolgen kann. Wenn Sie in diesem Zeitraum bereits wichtige feste Termine haben (z. B. Lehrprobe), sollten Sie das der zuständigen Sachbearbeitung so früh wie möglich mitteilen. Innerhalb weniger Tage nach dem Gespräch erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung darüber, ob Sie dem PAD zur Vermittlung vorgeschlagen werden.
Erfahrungen früherer Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Zahlreiche Studierende berichten auf den Websites ihrer Universitäten von ihrem Auslandspraktikum an einer Schule. Der PAD hat eine Auswahl getroffen, um Ihnen die Suche nach Erfahrungsberichten zu erleichtern.
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