Fremdsprachenassistenz > im Ausland
Deutsche Studierende als Fremdsprachenassistenzkräfte
an Schulen in
Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland, den USA,
Belgien, Frankreich, Québec, der Schweiz,
Italien, Spanien, Norwegen und China
Ausländische Erziehungsbehörden bieten künftigen Lehrkräften moderner Fremdsprachen die Möglichkeit zu einem 6 bis 11-monatigen praxisbezogenen Auslandsaufenthalt.
Fremdsprachenassistenzkräfte werden mit 12-16 Wochenstunden im Unterrichtsfach „Deutsch als Fremdsprache“ eingesetzt. Auf diese Weise können sie ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Gastlandes erweitern und vertiefen sowie einen guten Einblick in das ausländische Erziehungswesen und seine Unterrichtsmethoden gewinnen. Sie agieren neben der Fachlehrkraft und können durch eigene Ideen den Unterricht beleben, die Schülerinnen und Schüler motivieren und deren Interesse für die Fremdsprache wecken bzw. verstärken. Für die ausländischen Schülerinnen und Schüler sind sie sprachliches Vorbild und können ihnen ein authentisches Deutschlandbild vermitteln.
Zentrale Stelle für die Vermittlung als Fremdsprachenassistenzkraft ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der KMK. Die Beratung erfolgt durch die Schulbehörde des Landes Ihrer Universität.
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Für einige Zielländer können sich auch Diplom- und Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.
Unterhaltszuschuss
Die Fremdsprachenassistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss vom aufnehmenden Land, der die notwendigen Lebenshaltungskosten deckt.
Weitere Informationen
zum Programm und zu den Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung des PAD.
zur Programmausschreibung des PAD
Programminformationen, Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbung
Bewerbungsschluss ist für die
- USA der 11. November,
- für die übrigen Länder der 06. Januar
jeweils für das darauf folgende Schuljahr.