Fremdsprachenassistenz > in Hamburg > Info für die Schulen > Antragstellung
Anträge auf Zuweisung von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) können ab Anfang Dezember gestellt werden. Sowie das Antragsformular zur Verfügung steht, erhalten die Schulleitungen per E-Mail einen entsprechenden Hinweis und den Zugangscode.
Lehrkräfte, die in den letzten zwei Jahren FSA betreut oder im Auftrag der Schuleitung beantragt haben, erhalten eine nachrichtliche E-Mail.
- Das Antragsformular ermöglicht die Beantragung von bis zu drei FSA. Sofern Sie mehr als drei FSA beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung (siehe linke Spalte) in Verbindung.
- Besondere Wünsche (z. B. eine Assistenzkraft aus einer bestimmten Region) können im letzten Feld „Ergänzende Antragsbegründung“ notiert werden.
- Der Antrag einer aktuellen Assistenzkraft auf Einsatz in einem zweiten Jahr ersetzt nicht den Schulantrag auf Zuweisung eines FSA für das kommende Schuljahr. Möchten Sie Ihre derzeitige Assistenzkraft weiterhin einsetzen, stellen Sie bitte den Antrag auf Zuweisung.
- Bereits bei der Antragstellung muss eine Lehrkraft benannt werden, die die Betreuung übernimmt.
Antragsfrist ist jeweils der 15. Januar für das darauffolgende Schuljahr.
Die Benachrichtigung über die Berücksichtigung Ihrer Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgt bis Ende Februar.
Die tatsächliche Zuweisung ist auch abhängig von der Anzahl der Bewerbungen ausländischer Studierender und erfolgt regelmäßig Ende Mai/Anfang Juni.