Die Bewerbung einer Schülerin bzw. eines Schülers muss von der Schule unterstützt werden, sonst kann sie nicht in das Vermittlungsverfahren einbezogen werden.
Beschränkung der Anzahl der Bewerbungen je Schule
Für englischsprachige Länder ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von einer Schule vorgeschlagen werden kann, begrenzt. Die Anzahl variiert und kann den aktuellen Programmbedingungen entnommen werden.
Für französischsprachige Länder ist die Zahl nicht begrenzt.
Einreichen der Unterlagen durch die Schülerinnen bzw. Schüler
Die Bewerberinnen und Bewerber übermitteln die von ihnen zu erstellenden Bewerbungsunterlagen direkt an das Amt für Bildung. Eine Abgabe von Unterlagen in der Schule wahrt nicht die Bewerbungsfrist.
Empfehlung durch die Schule
Es wird gebeten, jeder Schülerin bzw. jedem Schüler, die bzw. der von der Schule vorgeschlagen wird, eine Empfehlung auszustellen. Bitte verwenden Sie dafür das hier zum Download zur Verfügung stehende Formular. Die anzugebende betreuende Lehrkraft, die das Austauschvorhaben begleitet, muss nicht mit der empfehlenden Lehrkraft identisch sein.
Die allgemeine Einschätzung der Schülerin bzw. des Schülers (Seite 2 des Formblatts) kann auch auf einem Zusatzblatt eingereicht werden. Sofern Sie ein Zusatzblatt verwenden und dieses von der empfehlenden Lehrkraft und der Schulleitung unterzeichnet und mit Schulstempel versehen wird, muss die 2. Seite des Formulars nicht eingereicht werden.
Bitte senden Sie die Empfehlung
- per Fax (ein Anschreiben ist nicht erforderlich)
- als eingescannte Anlage per E-Mail oder
- per Behördenpost
an
Der Schülerin bzw. dem Schüler soll auf Wunsch eine Kopie der Empfehlung ausgehändigt werden. Liegt die Schulempfehlung bei Bewerbungsschluss nicht vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt.
Sie können den Schülerinnen bzw. Schülern natürlich auch das Original der Empfehlung zum Einreichen bei der Behörde geben.
Schüleraustauschprogramm – Empfehlung durch die Schule
für jede Bewerberin bzw. jeden Bewerber erforderlich
Das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Sofern dafür der ADOBE Reader Version 8 oder höher genutzt wird, bleiben die Einträge mit dem Speichern des Formulars auf dem PC erhalten!
Zuschuss zu den Programmkosten
Familien mit sehr niedrigem Einkommen können die Übernahme der Programmkosten bzw. einen Zuschuss beantragen (s. a. FAQ).
- Schülerinnen bzw. Schüler, die bereits BuT Transferleistungen erhalten
Der „Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulfahrt im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhalts“ wird erst im Falle der Vermittlung gestellt.
- Familien, die noch keine BuT-Transferleistungen erhalten
können in der zuständigen Dienststelle (Jobcenter/Sozialamt) prüfen lassen, ob sie für ihr Kind BuT-Leistungen zur Teilnahme am BSB-Austauschprogramm erhalten können. Da von der Prüfung der zu leistende Eigenbeitrag abhängt, muss die Prüfung vor Einreichen einer Bewerbung erfolgen.
- Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland sind aufgrund der kurzen Programmdauer nicht gegeben.
BuT – Ausflüge und Fahrten mit der Schule
Wer erhält Leistungen? Antragsformular SF13
Zuständige Dienststellen für mehrtägige Klassenfahrten