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FAQ

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Zentrale Austauschprogramme der BSB – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verfügt nicht über die personellen Kapazitäten, auf individuelle Vermittlungswünsche einzugehen. Um den Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch werden zu lassen, gelten für alle Austauschteilnehmenden dieselben Rahmenbedingungen.

Bewerbungsvoraussetzungen
Ich besuche eine private Schule in Hamburg - kann ich mich bewerben?

Wenn die Hamburger Schule, die Du besuchst, staatlich anerkannt ist, kannst Du Dich bewerben, vorausgesetzt Du erfüllst die übrigen Bedingungen. Schüler und Schülerinnen staatlich genehmigter Schulen können sich leider nicht bewerben.

Ich wohne in Schleswig-Holstein - kann ich mich bewerben?

Wenn Du eine allgemeinbildende Schule in Hamburg besuchst, kannst Du Dich bewerben, vorausgesetzt Du erfüllst die übrigen Bedingungen. Es kommt nicht auf Deinen Wohnsitz an.

Ich wohne in Hamburg und besuche eine Schule in einem anderen Bundesland - kann ich mich bewerben?

Leider nein… es dürfen sich nur Schüler und Schülerinnen bewerben, die eine allgemeinbildende Schule in Hamburg besuchen, es kommt dabei nicht auf Deinen Wohnsitz an. Du kannst aber in der Schulbehörde Deines Bundeslandes [4] fragen, ob es dort vergleichbare Angebote gibt.

Ich erreiche das Mindestalter wenige Tage nach dem Stichtag - kann ich mich trotzdem bewerben?

Kanada
Nein, das ist nicht möglich.
Die größten Vermittlungschancen haben 15-Jährige, denn die kanadischen Bewerberinnen und Bewerber sind zum Zeitpunkt der Bewerbung überwiegend bereits 15 Jahre alt.
Würden wir für Dich eine Ausnahme machen, weil Du z. B. drei Tage nach dem Stichtag Geburtstag hast, können wir demjenigen, der zehn Tage nach dem Stichtag 14 wird, keine Absage erteilen. Ausnahmen ziehen Ausnahmen nach sich, das ist nicht zu koordinieren.
Bitte gib kein falsches Geburtsdatum an. Solltest Du vermittelt werden, musst Du Deine Ausweiskopie einreichen – spätestens dann fällt ein falsches Datum auf.
Frankreich und Romandie
Vereinzelt bewerben sich auch jüngere Schüler und Schülerinnen aus Frankreich und der Romandie. Wenn Du zum Stichtag das Mindestalter noch nicht erreicht haben wirst, nimm bitte Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung auf und kläre, ob es sinnvoll ist, sich zu bewerben.

Ich besuche zum Zeitpunkt des Stichtags bereits die 10. Klasse eines Gymnasiums bzw. die 11. Klasse einer Stadtteilschule - kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein, das ist nicht möglich, denn dann wärest Du bei Abreise bereits in der Studienstufe. Eine Befreiung vom Schulbesuch für einen Austausch ist in der Studienstufe jedoch nicht möglich.
Kann ich teilnehmen, auch wenn meine Familie niemanden aufnehmen kann?

Leider nein. Bei den zentralen Behördenprogrammen handelt es sich um Programme auf Gegenseitigkeit. Der Gegenbesuch und damit die Aufnahme des Austauschpartners bzw. der Austauschpartnerin in Deiner Familie sind Voraussetzungen für die Teilnahme. Es ist aber nicht Bedingung, dass ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt wird.

Muss ich gute Noten haben, um mich bewerben zu können?

Es gibt keinen Mindest-Notendurchschnitt für eine Bewerbung, aber Deine schulischen Leistungen sollen gewährleisten, dass das Erreichen des Klassenziels durch die mehrwöchige Abwesenheit nicht gefährdet wird. Die während des Auslandsaufenthaltes versäumten Inhalte musst Du in angemessener Zeit nachholen.

Kanada
Der Vermerk zur Schullaufbahn am Ende der 8. bzw. 9. Klasse muss in Aussicht stellen, dass Du zum Zeitpunkt des Aufenthaltes Deiner Austauschpartnerin bzw. Deines Austauschpartners in Hamburg noch das Gymnasium oder die Stadtteilschule besuchst.

Bedeutet 'gute Sprachkenntnisse', dass man eine 2 im Zeugnis haben muss?

Es ist wichtig, dass Du Dich ab der Ankunft im Ausland mit Deinen Sprachkenntnissen zurechtfindest – im Alltag, in der Familie, in der Schule.
Fehlende Sprachkenntnisse können Dein Leben innerhalb der Gastfamilie schwierig machen, Missverständnisse können entstehen. Hast Du Probleme, musst Du in der Lage sein, dies in der fremden Sprache besprechen zu können. Auf die Deutschkenntnisse Deines Austauschpartners bzw. Deiner Austauschpartnerin kannst Du Dich dabei nicht verlassen.
Auch ein Schultag, während dessen Du so gut wie nichts verstehst, kann lang und frustrierend werden. Den Frust nimmst Du dann auch am Nachmittag in Deine Gastfamilie mit. Dies kann den gesamten Austausch sehr belasten.

Die Englisch- bzw. Französischnote im Zeugnis ist für uns ein Anhaltspunkt, aber nicht ausschlaggebend. Im Vorstellungsgespräch kannst Du Deine Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache unter Beweis stellen.
Solltest Du allerdings in Englisch bzw. Französisch eine 4 oder 5 im Zeugnis stehen haben, wäre es hilfreich, wenn die Lehrkraft, die Dich für den Austausch empfiehlt, erläutert, weshalb sie glaubt, dass Du einem Austausch dennoch auch sprachlich gewachsen bist.

Kann ich einen Zuschuss zu den Programmkosten erhalten?

Der Vermittlung- und Betreuungsaufwand durch die BSB wird nicht in Rechnung gestellt und kommt damit indirekt einem Stipendium durch die Behörde gleich.

Darüber hinaus gehende finanzielle Förderung der von den Eltern aufzubringenden Kostenpauschale:

  • Erhältst Du im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) Transferleistungen, hast Du im Falle Deiner Vermittlung Anspruch auf Übernahme der für die Teilnahme am Austausch entstehenden Kosten. Den „Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulfahrt im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhalts“ müssen Deine Eltern erst bei erfolgreicher Vermittlung stellen.
  • Haben Deine Eltern ein sehr niedriges Einkommen, erhalten aber bisher keine BuT-Transferleistungen, können sie in der zuständigen Dienststelle (Jobcenter/Grundsicherungsamt) prüfen lassen, ob sie BuT-Leistungen für Deine Teilnahme am BSB-Austauschprogramm erhalten können. Vom Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob Deine Eltern einen Eigenbeitrag ansparen müssen. Deshalb muss diese Prüfung vor Einreichen Deiner Bewerbung erfolgen.
  • Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland [5] sind aufgrund der kurzen Programmdauer nicht gegeben.

Es muss vor Einreichen einer Bewerbung geklärt sein, dass die Kostenpauschale finanziert werden kann.

Hat Deine Familie für Deine Teilnahme am Austausch BuT-Leistungen erhalten und Du trittst die Fahrt nicht an, müssen Zuschüsse, die Deine Eltern bereits erhalten haben, zurückgezahlt werden.
Beantragen Deine Eltern BuT-Leistungen für Deine Teilnahme am Austausch und Du erhältst von anderer Seite einen weiteren Zuschuss, muss dies bei der Beantragung von BuT-Leistungen berücksichtigt werden. Erhältst Du den Zuschuss von anderer Stelle im Nachhinein (der Fahrtkostenzuschuss des DFJW wird z. B. erst nach dem Austausch gezahlt), steht dieser der leistungsgewährenden Dienststelle zu.

Die Teilnahme an den optional buchbaren Exkursionen in Kanada wird nicht finanziell unterstützt.

BuT – Ausflüge und Fahrten mit der Schule
Wer erhält Leistungen?
Zuständige Dienststellen und Antragsformular für mehrtägige Klassenfahrten

Die Bewerbungsunterlagen
Soll ich meinen Brief an den möglichen Austauschpartner bzw. die mögliche Austauschpartnerin allein schreiben oder lieber eine Lehrkraft um Korrektur bitten?

Du solltest schon darauf achten, dass Dein Text möglichst frei von Fehlern ist. Wir verlangen aber keine Perfektion! Wichtig ist, dass Du Dir Gedanken machst, diese verständlich zu Papier bringst und dass Deine Unterlagen authentisch sind.

Schulempfehlung

Um vermittelt werden zu können, benötigst Du eine förmliche Empfehlung durch eine Lehrkraft Deiner Schule. Dies können Klassenlehrkräfte, Deine Englischlehrkraft, aber auch andere Fachlehrkräfte sein. Das zu verwendende Formular Schulempfehlung steht für die Schulen zum hier [6] zum Abruf bereit.
In der Schulempfehlung ist anzugeben, wer Dein Austauschvorhaben als betreuender Tutor bzw. als betreuende Tutorin begleitet. Der Tutor bzw. die Tutorin muss nicht mit der empfehlenden Lehrkraft identisch sein.
Die Schulempfehlung wird von der Schule (i. d. R. per Fax) an die Behörde übermittelt. Du kannst um Aushändigung einer Kopie für Deine Unterlagen bitten.
Liegt die Schulempfehlung nicht bis zur für das betreffende Austauschprogramm genannten Frist zum Einreichen von Unterlagen vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt. Bitte rechtzeitig um die Empfehlung. Erwarte nicht, dass sie gleich am nächsten Tag fertiggestellt wird.

Ist es besser, die Bewerbungsunterlagen persönlich abzugeben?

Kanada
Ein Einreichen von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
Frankreich und Romandie
Du kannst Deine Unterlagen mit der Deutschen Post oder über die Schule mit der (kostenlosen) Behördenpost schicken oder persönlich abgeben – ganz wie Du magst. Einen Einfluss auf die Vermittlungschancen hat die persönliche Abgabe nicht.
Rechne bitte nicht damit, dass die Vollständigkeit Deiner Unterlagen bei persönlicher Abgabe unmittelbar bestätigt wird. Im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten bemühen wir uns aber, den Eingang Deiner Bewerbung so bald wie möglich per E-Mail zu bestätigen und ggf. auf fehlende Papiere hinzuweisen.
In den letzten Tagen vor dem Bewerbungschluss ist erfahrungsgemäß recht viel los – dann wird für Eingangsbestätigungen und Beratung kaum Zeit sein.

Einreichen der Unterlagen per Upload - welches Dateiformat sollte ich wählen?

Kanada
Du kannst frei wählen, in welchem Dateiformat Du Unterlagen einreichst (pdf, doc, docx, txt, odt, jpg, png…).
Alle Dateien werden von der zuständigen Sachbearbeitung vor der Weiterleitung an die Organisatoren des Austauschprogramms und an den möglichen Austauschpartner bzw. die mögliche Austauschpartnerin in pdf-Dateien umgewandelt. Einzeln eingereichte Bilddateien werden auf einer pdf-Seite zusammengefasst (maximal 4 Bilder).
Anleitung zum Datei-Upload [7]
Frankreich und Romandie
Ein Einreichen von Unterlagen in digitaler Form ist bislang nicht vorgesehen.

Wieviel Speicherplatz steht mir für den Upload zur Verfügung?
Kanada
Je Bewerber bzw. Bewerberin steht maximal 1 MB Speicherplatz zur Verfügung. Beachte das bitte vor allem beim Upload von Photos und komprimiere sie vor dem Heraufladen bzw. vor dem Einfügen in eine Collage. Eine Komprimierung wie z. B. „für Web speichern“ ist absolut ausreichend.
Hochgeladene Dateien, die zu viel Speicherplatz belegen, werden  ohne Ankündigung durch die zuständige Sachbearbeitung komprimiert.
Anleitung zum Datei-Upload [7]
Frankreich und Romandie
Ein Einreichen von Unterlagen in digitaler Form ist bislang nicht vorgesehen.
Kann ich Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Fax einreichen?

Kanada
siehe bitte /sus/org/bsb/ca/bewerbung/ [8] > Einzureichende Anlagen.
Frankreich und Romandie
Ein Einreichen von Unterlagen in digitaler Form ist bislang nicht vorgesehen.
Die Anlagen 1 bis 3 zur Bewerbung können auch per Fax an zuständige Sachbearbeitung in der Behörde gesandt werden.

Kann die Bewerbungsfrist für mich verlängert werden?

Nein, die Frist, die am genannten Tag um Mitternacht abläuft, wird in keinem Fall verlängert.
Der Bewerbungszeitraum ist mit mehreren Wochen lang genug, um einen Zeitraum zu finden, in dem Du Dich in Ruhe um Deine Bewerbung kümmern kannst. Stelle Deine Unterlagen nicht erst in letzter Sekunde zusammen – es kann etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommen oder Du wirst krank, so dass Du unter Zeitdruck kommst.

Kann ich die im Online-Bewerbungsformular gemachten Angaben ändern?

Du kannst während des Ausfüllens des Online-Formulars jederzeit über die Schaltfläche „unterbrechen“ eine HMTL-Version Deiner bisherigen Angaben herunterladen. Willst Du das Ausfüllen fortsetzen, öffnest Du die gespeicherte HTML-Datei. Erst nach Beantwortung der letzten Frage werden Deine Angaben übermittelt und sind dann nicht mehr veränderbar.
Musst Du dennoch wichtige Änderungen vornehmen, kannst Du bis zum Fristablauf für das Ausfüllen des Online-Formulars das Formular noch einmal vollständig neu ausfüllen. Deine vorherigen Angaben werden durch das erneute Absenden vollständig überschrieben.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist für das Online-Formular setze Dich für wichtige Änderungen bitte mit der in der Behörde zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung.

Kann ich bereits eingereichte Dokumente durch andere ersetzen?

Kanada
Selbst hochgeladene Unterlagen kannst Du bis zur Bestätigung über die Vollständigkeit Deiner Bewerbung löschen und durch eine aktuellere Version ersetzen. Danach ist der Austausch von Dokumenten nur in wichtigen Fällen möglich. Bitte setze Dich dafür mit der in der Behörde zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung.
Frankreich und Romandie
Bis zum Bewerbungsschluss kannst Du das gewünschte Dokument in der erforderlichen Anzahl an die in der Behörde zuständigen Sachbearbeitung schicken und um Austausch mit der zuvor eingereichten Version bitten.

Kann ich fehlende Unterlagen nach dem Bewerbungsschluss nachreichen?

Nein, die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Würden wir Ausnahmen zulassen und Dir ein Nachreichen von Unterlagen nach dem Bewerbungsschluss ermöglichen, könnten wir dies anderen Schüler und Schülerinnen nicht abschlagen. Ausnahmen ziehen andere Ausnahmen nach sich und widersprechen einer Gleichbehandlung.

Ich habe nach dem Einreichen der Bewerbung die Schule gewechselt - was muss ich tun?

Dein Schulwechsel innerhalb Hamburgs steht einer Vermittlung nicht im Wege. Du brauchst allerdings auch an der neuen Schule eine Lehrkraft, die im Falle der Vermittlung Dein Austauschvorhaben begleitet und Deinen Austauschpartner bzw. Deine Austauschpartnerin während des Gegenbesuchs in Hamburg schulisch betreut.
Sowie Du jemanden gefunden hast, benötigen wir dessen E-Mail-Adresse, um Informationen über den Vermittlungsstand übermitteln zu können.
Besuchst Du nun eine Schule außerhalb Hamburgs, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich, Deine Bewerbung kann dann nicht länger berücksichtigt werden.

Mehrfachbewerbungen
Kann ich mich zeitgleich für mehrere Austauschprogramme bewerben?
Grundsätzlich ja.

  • zeitgleiche Bewerbung bei einer Austauschorganisation
    Im Falle der Vermittlung durch eine Austauschorganisation bitten wir Dich, Deine Bewerbung bei der BSB umgehend zurückzuziehen.
  • Bewerbung für mehrere zentrale BSB-Programme
    Eine gleichzeitige Bewerbung für beide Programme ist nicht sinnvoll, denn im Frankreichprogramm ist die Vermittlungschance sehr hoch. Die Benachrichtigungen über den Vermittlungserfolg erfolgen im Frankreichprogramm im Dezember bzw. Januar, im Kanadaprogramm  erst im Februar.  Wirst Du nach Frankreich vermittelt, erlischt automatisch Deine Bewerbung für Kanada. Lehnst Du ein Vermittlungsangebot für Frankreich ab und erfährst später, dass es mit der Bewerbung für Kanada nicht geklappt hat, kannst Du nicht erwarten, nun doch nach Frankreich vermittelt zu werden.
Kann ich mich ein zweites Mal bewerben?

Falls Du mit Deiner Bewerbung keinen Erfolg hattest, kannst Du Dich noch einmal für eines der zentralen BSB-Programme bewerben. Die formalen Voraussetzungen (Alter, Klassenstufe, Einverständnis von Eltern und Schule) müssen aber auch bei der zweiten Bewerbung vorliegen.

Die Vermittlung in den dreimonatigen zentralen BSB-Programmen ist aber nur einmal möglich. Sofern Du also schon einmal teilgenommen hast, ist keine erneute Bewerbung mehr möglich.

Muss ich bei einer erneuten Bewerbung alle Unterlagen neu einreichen?

Ja, das ist erforderlich.
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens zu vernichten. Bis auf einige für statistische Zwecke unerlässliche Informationen gilt dies auch für elektronisch erfasste Daten.
Aber auch, wenn wir noch über die relevanten Informationen verfügen könnten, ist es wichtig, die Bewerbung erneut einzureichen. So können sich Hobbies, Gesundheitszustand, Familienverhältnisse etc. im Laufe der Monate zwischen den Bewerbungen durchaus geändert haben und wir müssen uns vergewissern, dass Deine Eltern und Deine Schule die Bewerbung weiterhin unterstützen.

Vermittlungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Rücktritt
Meine Schule hat mich vorgeschlagen. Habe ich einen festen Platz oder werden die Teilnehmenden ausgelost?

Die von den Schulen vorgeschlagenen Schüler und Schülerinnen haben keinen festen Platz im Austauschprogramm, sondern werden in einem weiteren Auswahlprozess ausgesucht. Unter Berücksichtigung der vorgelegten Bewerbung inkl. schulischer Empfehlung, der Präsentation während des Vorstellungsgeprächs sowie des Verhältnisses der Anzahl der Bewerbungen von Jungen und Mädchen und der beteiligten Schulformen, werden rund 40 Hamburger Bewerbungen zur Vermittlung nach Kanada weitergeleitet.
Die Vermittlung erfolgt schließlich in Kanada entsprechend des Bewerbungsprofils (Alter, Geschlecht, Hobbies, sportliche und musikalische Interessen etc.) der Hamburger und der kanadischen Bewerber bzw. Bewerberinnen.

Kann ich nach eingereichter Bewerbung bzw. nach Vermittlung kostenfrei zurücktreten?

In der Zeit ab Bewerbung bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist ein Rücktritt für Dich ohne finanzielle Verluste möglich.
Je später Du Deinen Rücktritt bekannt gibst, desto mehr Personen haben sich aber schon mit Deiner Bewerbung beschäftigt – sei fair und bewirb Dich nur dann, wenn Dir die Sache auch ernst ist. Bedenke bitte, dass bei einem späten Rücktritt Dein möglicher Austauschpartner bzw. Deine mögliche Austauschpartnerin schon über die Vermittlung informiert sein kann und Deine Absage möglicherweise persönlich nehmen würde.

Sowie die Reise (Flug bzw. Bahn) dann verbindlich gebucht ist, ist ein Rücktritt mit Stornokosten verbunden. Die Höhe der Stornogebühr staffelt sich nach der Anzahl der verbleibenden Tage bis zum Abflug und beträgt zwischen 10 und 100%.
Die Versicherungen, die je nach Programm nach erfolgter Vermittlung für die Teilnehmenden abgeschlossen werden, sind nicht stornierbar, d. h. die Beitragsprämie ist auch bei einem Rücktritt zu bezahlen.

Werden alle zum Vorstellungsgespräch eingeladen?
Voraussetzung für eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen ist, dass

  • Du die Bewerbungsvoraussetzungen formal erfüllst
  • Deine Bewerbungsunterlagen termingerecht vollständig vorliegen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das Austauschprogramm Suisse Romande werden keine Vorstellungsgespräche durchgeführt.

Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?

Die Gespräche werden in Form einer halbstündigen Gesprächsrunde mit 5-8 Bewerbern und Bewerberinnen durchgeführt. Die Unterhaltung wird zum Teil auf Deutsch, zum Teil in der Sprache Deines Ziellandes geführt.

Wie kann ich mich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten?

Eine besondere Vorbereitung oder das Mitbringen von Unterlagen ist nicht erforderlich. Es kann jedoch nicht schaden, sich – auch im Hinblick auf die Fremdsprache – auf austauschbezogene Themen vorzubereiten.
Die Fragen werden sich in der Regel aus dem Gesprächsverlauf ergeben. Überlege Dir einfach, welche Fragen Du einem Bewerber bzw. einer Bewerberin für ein Austauschprogramm stellen würdest.

Was soll ich beim Vorstellungsgespräch anziehen?

Eine Kleiderordnung gibt es nicht, schließlich ist Deine Kleidung ja auch Ausdruck Deiner Persönlichkeit. Sicher möchtest Du einen gepflegten Eindruck machen, doch solltest Du Dich in Deiner Kleidung auch wohlfühlen, um so entspannt wie möglich in das Gespräch gehen zu können.

Nach erfolgter Vermittlung
Mein Austauschpartner bzw. meine Austauschpartnerin meldet sich nicht

Sind im anderen Land vielleicht gerade Schulferien? Vielleicht sind aber auch Krankheit, Prüfungsstress oder die Durchführung eines Praktikums Grund für die Sendepause. Schreibe kurze Nachrichten, am besten mit einer konkreten Frage, die eine kurze Antwort erlauben.
Bekommst Du allzu lange keine Nachricht, solltest Du einmal anrufen. Achte bei einem Anruf auf etwaige Zeitverschiebungen!

Muss ich einen Antrag auf Schulbefreiung stellen?

Nein, das ist nicht erforderlich.
Wenn Du in einem der zentralen BSB-Programme vermittelt wurdest, bist Du ohne weiteren Antrag für den Zeitraum der Reise vom Schulbesuch beurlaubt. Die Schulen werden ungefähr zeitgleich mit den Bewerbern und Bewerberinnen über den Vermittlungserfolg benachrichtigt.

Kann ich individuell an- bzw. abreisen?

Nein, das ist nicht möglich.
Die verbindlich vorgegebene Gruppenreise ermöglicht uns die Buchung eines Gruppenfluges, den Abschluss einer Gruppenversicherung und die Information aller Beteiligten (Familien, Schulen, Austauschkoordination) per Serienbrief bzw. Serien-E-Mail. Die Termine der Informationsabende können auf die Reisedaten abgestimmt werden, die Anwesenheit der Austauschkoordination bei der gemeinsamen Abreise der Gruppen bzw. bei Ankunft der Gäste bietet Gelegenheit zu Fragen über die Informationsabende hinaus. Du musst deshalb an der von der BSB organisierten Gruppenreise teilnehmen.

Ich habe Verwandte, die bei der Fluggesellschaft arbeiten - kann ich meinen Flug selber buchen?

Nein, das ist nicht möglich.
Wir buchen Gruppenreisen mit besonderen Konditionen. So können wir z. B. eine große Anzahl von Plätzen reservieren, lange bevor bekannt ist, wie groß die Austauschgruppe wird. Ist der Flug überbucht, darf die Fluggesellschaft bei Gruppenreisen die Reisenden nicht auf verschiedene andere Flüge verteilen. Diese Konditionen müssen bezahlt werden, so dass die Teilnahme an einem Gruppenflug immer ein bisschen teurer ist, als einen einzelnen Flug zu buchen.

Muss ich nach Rückkehr aus dem Ausland Klausuren nachschreiben?

Die während des Auslandsaufenthaltes versäumten Inhalte musst Du selbstverständlich in angemessener Zeit nachholen.
Sofern Deine Schule es vertreten kann, musst Du versäumte Klassenarbeiten nicht nachschreiben und erhältst das nächste Zeugnis unter angemessener Berücksichtigung der nach Rückkehr erbrachten Leistungen. Unter besondere Bemerkungen sollte dann stehen „Abwesenheit von … bis … wegen Teilnahme an einem Austauschprogramm“.
Vielleicht bietet man Dir auch Klausurersatzleistungen an.
Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung Deiner Schule. Am besten besprichst Du das vor Deiner Abreise mit den jeweiligen Fachlehrkräften.

Muss ich meinen Austauschpartner bzw. meine Austauschpartnerin aufnehmen, wenn ich meinen Aufenthalt im Ausland abbreche?

Wird der Aufenthalt im Gastland vorzeitig beendet, endet grundsätzlich der Austausch für beide. Hat der zuerst reisende Austauschpartner bzw. die zuerst reisende Austauschpartnerin aber die überwiegende Zeit Gastfreundschaft in Anspruch genommen, steht er bzw. sie nun in der Pflicht, diese Gastfreundschaft auch zu erwidern.

Kann ich die Familie wechseln, wenn ich mich nicht wohl fühle?

Einen Anspruch auf eine „Ersatzfamilie“ gibt es nicht.
Die Programmbedingungen sehen die Vermittlung „Familie zu Familie“ vor. Wir haben daher keine Liste mit Ersatzfamilien. Ist Deine Situation so unglücklich, dass Du nicht länger bei Deiner Gastfamilie wohnen kannst, werden die Kontaktpersonen vor Ort sich bestimmt bemühen, eine Familie zu finden, die Dich für den Rest der Zeit aufnehmen kann. Vielleicht hast Du auch schon in der Schule einen Freund oder eine Freundin gefunden, dessen bzw. deren Familie Dich beherbergen möchte. Wechsle aber bitte auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Programmkoordination die Familie!
Gelingt es nicht, eine Ersatzfamilie zu finden, bleibt nur die vorzeitige Abreise, die mit Umbuchungsgebühren für Deine Familie verbunden sein kann. Auch eine vorzeitige Abreise muss mit der Programmkoordination abgesprochen werden.

Die Antwort auf Deine Frage war nicht dabei? Hier geht’s zum Kontaktformular [9].