Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsschulbesuch Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Die Förderung ist einkommensabhängig. Zuständig sind die Studierendenwerke.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Alle Infos zum BAföG auf einen Blick
zuständiges BAföG-Amt