Fremdsprachenassistenz > in Hamburg > Infos für die FSA > 2. Jahr
Falls Sie im laufenden Schuljahr als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) in Hamburg eingesetzt sind und Interesse daran haben, ein weiteres Jahr als FSA tätig zu werden, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Die Verlängerung der laufenden Assistenzzeit über den in Ihrem Stipendienvertrag genannten letzten Tag der Assistenzzeit hinaus ist nicht möglich.
Sofern Ihre Schule Ihnen im Anschluss an die Assistenzzeit einen Honorarvertrag anbietet, beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz PAD-PLUS mit Ablauf der Assistenzzeit endet und nur für touristische Zwecke verlängert werden kann. FSA, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, benötigen außerdem eine Arbeitserlaubnis.
- FSA, die sich an der aktuellen Einsatzschule bewährt haben, können sich für ein 2. Jahr als FSA bewerben.
Im Falle der erneuten Vermittlung sind Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der jetzigen Assistententätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit nicht versichert und erhalten kein Stipendium. Sie können bei der Bernhard-Assekuranzmakler GmbH & Co. KG auf eigene Kosten eine Verlängerung des aktuellen Versicherungsschutzes bis zum Neubeginn der nächsten Assistenzzeit abschließen.
- Ein 3. Jahr als FSA im selben Land ist ausgeschlossen.
Vermittlungschancen
Erstbewerberinnen und Erstbewerber werden mit Priorität vermittelt. Englisch-, französisch- und spanischsprachige Zweitbewerbende haben aber gute Aussichten auf erneute Vermittlung.
Die Zweitbewerbung von italienisch- und russischsprachigen FSA ist leider wenig aussichtsreich – sie benötigen daher eine hervorragende Empfehlung ihrer aktuellen Einsatzschule, um eine Chance auf nochmalige Vermittlung zu haben.
Regionaler Einsatzwunsch
Es besteht kein Anspruch auf Einsatz in der bisherigen Schule oder dem bisherigen Bundesland.
Sofern Ihre Einsatzschule die Zuweisung einer Assistenzkraft mit Ihrer Herkunftssprache für das kommende Schuljahr beantragt hat und Sie auch das 2. Jahr an Ihrer aktuellen Schule verbringen möchten, setzen wir uns gern dafür ein.
Bewerbung
FSA, die sich um ein 2. Jahr im Anschluss an die laufende Assistenzzeit bewerben möchten, senden je ein Exemplar des unterschriebenen Bewerbungsformulars und der unterschriebenen Empfehlung der Einsatzschule parallel an
- Amt für Bildung – B 32-01
(vorzugsweise als scan per E-Mail alternativ ausgedruckt unfrankiert im Schulbüro abgeben)
- Pädagogischer Austauschdienst, Referat VB
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Bewerbungsformular für einen Einsatz in einem 2. Jahr als FSA
Formular Empfehlung der Einsatzschule
FSA, die zunächst in ihr Heimatland zurückkehren, können sich auch später erneut um eine Tätigkeit als FSA bewerben, dann allerdings mit kompletten Bewerbungsunterlagen über die Partnerorganisation im Heimatland.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sollten bis spätestens Ende März eingereicht werden.
Eine Eingangsbestätigung des Amtes für Bildung, die Sie auch darüber informiert, ob Ihre Bewerbung von der Behörde befürwortet wird, erhalten Sie per E-Mail.
Benachrichtigungen über den Erfolg der Bewerbung werden vom PAD – voraussichtlich nicht vor Juni – versandt.