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PAD-PLUS-Reiseschutz
Für alle in Deutschland eingesetzten Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) werden bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH folgende Versicherungen abgeschlossen:
- private Auslandsreise-Krankenversicherung
mit eingeschränkten Leistungen. Diese Versicherung deckt die Kosten für ärztliche Konsultationen und Medikamente im akuten Krankheitsfall.
- private Reise-Haftpflichtversicherung
- private Reise-Unfallversicherung
Versicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG.
Versicherungsschutz besteht in Deutschland sowie bei Aufenthalten bis zu insgesamt maximal 6 Wochen Dauer im übrigen Europa (einschließlich Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) und im Heimatland.
Weitere Informationen zum Versicherungsumfang sind der Internetseite der Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu entnehmen.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Bezahlung des Versicherungsbeitrags
Der Versicherungsbeitrag wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung direkt an die Versicherung gezahlt. Sie müssen die Beiträge nicht selbst an die Versicherung überweisen.
Auf Ihrer Bezügemitteilung, die Ihnen regelmäßig per Post übersandt wird, finden Sie die Überweisung an die Versicherung unter „WLSO Sonstige Überweisung (VR Bank Starnberg)“.
Versicherungskarte
Die Versicherungskarte erhalten Sie während der Einführungstagung. FSA, die ein zweites Jahr absolvieren und nicht an der Tagung teilnehmen, erhalten die Karte nach dem Ende der Tagung per Post vom Pädagogischen Austauschdienst (Die Karte wird an die Einsatzschule gesandt).
Ärztliche Konsultationen
Wenn Sie ärztliche Beratung oder Behandlung benötigen, legen Sie bitte Ihre Versicherungskarte in der Arztpraxis vor.
Die Karte dient der schnellen Information über Art und Umfang Ihrer Versicherung.
Krankenhausaufenthalt
Was ist zu beachten, wenn Sie
stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müssen:
- Legen Sie bitte Ihre Versicherungskarte vor.
Die Karte dient der schnellen Information des Krankenhauses über den Umfang Ihrer Versicherung. Sie sollten Ihre Versicherungskarte immer dabei haben, damit Sie sie auch vorlegen können, wenn Sie unerwartet ins Krankenhaus müssen. Selbstverständlich werden Sie auch behandelt, wenn Sie die Karte nicht dabei haben – es ist aber möglich, dass Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nicht versichert sind, wenn das Krankenhaus nicht über Ihren Versicherungsumfang informiert ist.
- ACHTUNG: Die Krankenhausbehandlung erfolgt zum allgemeinen Pflegetarif, die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Das Krankenhaus wird bei Ihrer Aufnahme die Versicherung informieren. Üblicherweise wird das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie erhalten dann keine Rechnung über die Krankenhausbehandlung.
- Neben den Kosten für die Behandlung ist im Krankenhaus eine Gebühr für die stationäre Aufnahme (Bettwäsche, Essen etc.) zu zahlen. Diese Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) und ist direkt im Krankenhaus zu bezahlen. Diese Gebühr gleicht die häusliche Ersparnis aus und wird nicht von der Versicherung erstattet.
- Bei geplanten Krankenhausaufenthalten informieren Sie bitte so früh wie möglich die Versicherung .
Medikamente
Medikamente müssen Sie in der Apotheke in voller Höhe bezahlen.
- Wurde das Medikament durch ein Rezept vom Arzt oder von der Ärztin verordnet, wird das Rezept von der Apotheke gestempelt und Ihnen wieder ausgehändigt. Sie können es bei der Versicherung zur Erstattung einreichen.
- Es gibt Medikamente, deren Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden (z. B. Medikamente für Erkältungsbeschwerden).
- Medikamente, die Sie ohne Rezept kaufen, werden nicht erstattet.
- Die Erstattung von Kosten für Medikamente erfolgt nicht in voller Höhe. Es wird für jedes Medikament ein Eigenanteil i. H. v. 10%, mindestens aber 5 und maximal 10 Euro abgezogen.
Kostenerstattung
Ärztliche Rechnungen erhalten Sie (nicht die Versicherung). Das bedeutet, Sie müssen grundsätzlich die Rechnung selbst bezahlen. Die Rechnung reichen Sie aber bei der Versicherung zur Erstattung ein.
Bitte füllen Sie dafür einen Antrag auf Kostenerstattung aus. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie zusammen mit den Original-Rechnungen und/oder Original-Rezepten an die Versicherung.
Denken Sie daran, vorher Kopien/Scans von allen Papieren für Ihre eigenen Unterlagen zu machen.
Rechungen von Ärzten und Ärztinnen sind grundsätzlich sofort zu bezahlen.
Bei größeren Rechnungsbeträgen reichen Sie die Rechnung schnellstmöglich bei der Versicherung zur Erstattung ein und bitten Sie den Absender der Rechnung (ärztliche Praxis oder eine Abrechnungsstelle) um verlängerte Zahlungsfrist.
Antrag auf Kostenerstattung
Fragen zur Versicherung
Fragen zur Versicherung (z. B. zum Versicherungsumfang und zur Erstattung) richten Sie bitte an die
Bernhard Assekuranzmakler GmbH.
Nennen Sie den Tarif „PAD PLUS Reiseversicherung“ und Ihre Versicherungsnummer. Notieren Sie sich den Namen des Gesprächsbeteiligten!
Private Verlängerung
Wenn Sie im direkten Anschluss an Ihre Assistenzzeit noch privat in Deutschland bleiben möchten, ohne eine berufliche Tätigkeit (Festanstellung, Minijob, Aushilfe etc.) auszuüben, können Sie Ihren PAD-PLUS-Reiseschutz für bis zu maximal 90 Tage auf eigene Kosten verlängern. Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor Ablauf Ihrer Assistenzzeit gestellt werden.
zur Antragstellung