Schulpartnerschaften > Finanzierung > Behördenmittel
Die BSB stellt Haushaltsmittel für Austauschfahrten zur Verfügung. Die Mittel werden in die Budgetierung bei den Schülerzuschüssen einbezogen. Zuständig ist das Amt für Verwaltung, Sachgebiet Schulbudget.
Schulfahrten finden auf der Grundlage der Richtlinien für Schulfahrten statt. Der Leitfaden zur Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten ergänzt die Regelungen der geltenden Richtlinien für Schulfahrten.
Richtlinien für Schulfahrten
und Leitfaden zur Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten
Weiterführende Informationen sowie Kontaktpersonen finden Sie im Intranet der BSB – bitte nutzen Sie einen Computer mit Zugang in das Intranet der BSB (Lehrerzimmer/Schulbüro).
Sachmittel Schulen – Schulfahrten
Voraussetzungen, Fördermodalitäten und Antragsformulare
Für internationale Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter im Rahmen von Schulpartnerschaften und Schüleraustauschen können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Förderung internationaler schulischer (Austausch-)Projekte
Voraussetzungen, Fördermodalitäten und Antragsformular