Schulpflichtige > Weitere Themen > Zeugnisanerkennung
Deutsche öffentliche Urkunden wie z. B. Schulzeugnisse werden im Ausland teilweise erst dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Dies geschieht mittels Beglaubigung durch eine deutsche Behörde und anschließende Legalisation durch einen Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Für Staaten, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961) beigetreten sind, wird statt dessen eine Echtheitsbestätigung durch eine Apostille benötigt. In diesem Verfahren erteilt eine dazu bestimmte deutsche Behörde die Apostille auf der Urkunde.
Beglaubigungsangelegenheiten
Je nach Verwendungszweck und gesetzlicher Grundlage sind unterschiedliche Stellen für Beglaubigungen zuständig.
Apostillen für das Ausland
Zuständige Einrichtung, Öffnungszeiten, erforderliche Unterlagen, Gebühren
Ausländische Schulabschlüsse können unter bestimmten Umständen deutschen Bildungsabschlüssen gleichgestellt werden.
Schülerinnen bzw. Schüler können ihr ausländisches Abschlusszeugnis zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss vorlegen.
Schülerinnen bzw. Schüler, die beabsichtigen, im Rahmen des Auslandsschulbesuchs den mittleren Bildungsabschluss oder die Hochschulreife zu erwerben, sollten sich unbedingt schon bei der Planung des Auslandsaufenthaltes hinsichtlich der Gleichwertigkeit beraten lassen.