Stipendium

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FSA-ProgrammFremdsprachenassistenzkräfte (FSA) erhalten während der Dauer ihrer Assistenzzeit ein monatliches Stipendium aus öffentlichen Mitteln.  Das Stipendium dient als Aufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes nicht lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen.

Das Stipendium kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Sie müssen selbst Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber sein.
Bei der Kontoeröffnung müssen Sie Ihre nationale Taxpayer Identification Number (TIN) angeben. Nachfolgend genannte Internetseiten helfen Ihnen herauszufinden, wie die Bezeichnung der TIN in Ihrem Land lautet, wo Sie sie finden und, wie Sie sie ggf. beantragen können:

Für den Erhalt des Stipendiums erledigen Sie bitte baldmöglichst nach Ihrer Ankunft in Hamburg folgende Angelegenheiten in genannter Reihenfolge:

  1. Einwohnerrechtliche Anmeldung bei einem Hamburger Kundenzentrum
    Merkblatt Meldepflicht
  2.  – nur visumspflichtige FSA, die mit Touristenstatus eingereist sind –
    Beantragung eines Aufenthaltstitels
    Dafür benötigen Sie u. a. die Meldebescheinigung
    Hinweise zur Beantragung des Aufenthaltstitels in Hamburg
  3. Eröffnung des Bankkontos
    Dafür benötigen Sie u. a. die Meldebescheinigung, ggf. das Visum/den Aufenthaltstitel und Ihre nationale TIN.

Bitte nehmen Sie bei all diesen Terminen immer Ihren Stipendienvertrag und die Versicherungsbestätigung mit. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie während der Einführungstagung des PAD.

Zahlende Stelle ist entweder die Behörde für Schule und Berufsbildung oder der Pädagogische Austauschdienst (PAD), siehe Anschreiben zum Stipendienvertrag.

Zahlende Stelle: Behörde für Schule und Berufsbildung

Das Stipendium wird zu 50% aus Mitteln der Schule und zu 50% aus Mitteln der Claussen-Simon-Stiftung finanziert. Die Auszahlung erfolgt aber in einem Betrag über das IT-System "KoPers".

Für die Zahlung erforderliche Unterlagen, Antrittsmeldung

Um die Überweisung des Stipendiums veranlassen zu können, benötigt die zuständige Personalsachbearbeitung möglichst bald nach Ihrem Eintreffen in Hamburg:

  • eine Dienstantrittsmeldung – dies muss durch das Schulbüro erledigt werden.
  • einen Identitätsnachweis
    Bitte legen Sie Ihren Reisepass im Schulbüro vor. Der Pass wird fotokopiert, die Schulleitung wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen und an die Personalabteilung übermitteln.
  • Ihre Meldeadresse und Ihre Bankverbindung
    Sie können das Formular P10.150 ausfüllen und per Behördenpost senden. Die Personalnummer können Sie frei lassen.
    Alternativ können Sie Ihre Adresse und Bankverbindung per E-Mail übermitteln.
  • die Bestätigung Ihrer Teilnahme an der Einführungstagung des PAD sofern zutreffend.
    Sie können die Bestätigung per Behördenpost senden.

Auch FSA, die ein zweites Assistenzjahr in Hamburg verbringen, müssen wegen der Unterbrechung der Tätigkeit die genannten Unterlagen nochmals einreichen.

Das Senden per Behördenpost ist kostenlos. Briefe für die Personalabteilung beschriften Sie bitte mit „BSB – V 435-23“ und geben sie unfrankiert im Schulbüro ab.
Auszahlungszeitpunkt

Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Monatsletzten.
Monatsletzter heißt: am letzten Tag des Monats. Wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, wird die Zahlung am Tag davor gebucht.
Dieser Zeitpunkt lässt sich nicht verändern. Auch im letzten Monat Ihrer Assistenzzeit wird die Überweisung zum Monatsletzten erfolgen. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise zur Kontoschließung bei Beendigung der Assistenzzeit.

Bezügemitteilungen, Auszahlungsbetrag

Während Ihrer Assistenzzeit erhalten Sie per Post sogenannte Bezügemitteilungen. Diesen Mitteilungen können Sie die Höhe der Zahlung entnehmen. Da das Stipendium steuerfrei ist, sind Brutto- und Nettoeinkommen identisch. Es beträgt derzeit 880,- Euro.
Davon wird der Krankenversicherungbeitrag abgezogen und direkt an die Versicherung überwiesen. Diese Information finden Sie auf der Bezügemitteilung unter „WLSO Sonstige Überweisung (VR Bank Starnberg) – Verwendungszweck: Ihre Versicherungsnummer„. Der Versicherungbeitrag beträgt 0,97 Euro täglich, also rund 30 Euro im Monat, so dass die per Stipendienvertrag zugesicherten 850,- Euro monatlich als Auszahlungsbetrag bleiben:

  • Monate mit 30 Tagen: 880,- € minus 0,97 € x 30 = 850,90 €
  • Monate mit 31 Tagen: 880,- € minus 0,97 € x 31 = 849,93 €
  • Monat mit 29 Tagen: 880,- € minus 0,97 € x 29 = 851,87 €

Haben Sie sich entschieden, das HVV ProfiTicket zu nutzen, verringert sich der Auszahlungsbetrag noch einmal um die Kosten für das ProfiTicket. Dies steht dann mit der Schlüsselnummer 8201 „JobTicket“ auf der Bezügemitteilung.

Bei der ersten Überweisung zu Beginn Ihrer Assistenzzeit kann es sich um eine Abschlagszahlung handeln, die mit der nächsten regulären Zahlung verrechnet wird.

Änderungen

Änderungen können im IT-System KoPers nur bis zum zweiten Freitag des Monats verarbeitet werden.

Sollten Sie im Laufe der Assistenzzeit Ihre Bankverbindung ändern wollen, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Personalsachbearbeitung. Bitte warten Sie ab, bis die erste Zahlung auf dem neuen Bankkonto eingeht, bevor Sie das bisherige Bankkonto auflösen!

Falls Sie während der Assistenzzeit das HVV ProfiTicket kündigen und die Kündigung nicht rechtzeitig in KoPers verarbeitet werden kann, erfolgt der Ausgleich im Folgemonat.

Zuständige Personalsachbearbeitung, Auskünfte zur Stipendienzahlung

Auskünfte zur Stipendienzahlung können ausschließlich durch die zuständige Personalsachbearbeitung erteilt werden. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um die Stipendienzahlung an

Frau Vater
BSB – V 435-23
Hamburger Straße 31, 8. Etage, Zi. 824
Tel.: 428 63 4647, Ingrid.Vater@bsb.hamburg.de

 
Zahlende Stelle: Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
FSA aus Russland erhalten Ihr Stipendium i. d. R. aus Mitteln des Auswärtigen Amtes. Die Stipendien einiger US-Amerikanischer FSA werden aus Mitteln der Fulbright-Kommission finanziert.
In beiden Fällen erfolgt die Auszahlung jeweils zur Monatsmitte über den PAD.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um die Stipendienzahlung an den PAD

Nebentätigkeit
Die Bedingungen, unter denen Sie während der Assistenzzeit eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, finden Sie im Infoblatt Nebentätigkeit.