Lehrkräfte > Hospitationen > Großbritannien
Lehrkräfte aus Deutschland, die Englisch unterrichten, hospitieren zwei bis drei Wochen an britischen Schulen. Sie beobachten und gestalten den Unterricht mit und bilden sich dadurch sprachlich, landeskundlich sowie methodisch-didaktisch fort. Als Herkunftssprachlerinnen und Herkunftssprachler und landeskundliche Expertinnen und Experten bereichern sie den Fremdsprachenunterricht ihrer Gastschule.
Kosten
Die Beurlaubung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Fahrt- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Lehrkräfte. Es stehen keine Mittel für Zuschüsse seitens der BSB zur Verfügung.
Vermittlungschancen
Die Vermittlungschancen erhöhen sich, wenn die deutsche Lehrkraft aufgrund persönlicher Kontakte eine Partner- oder Kontaktschule angeben kann.
Weitere Informationen
zum Programm und zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD).
Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreiches wirft mehrere Fragen auf mit Blick auf die zukünftigen Beziehungen zu den EU-Ländern. Leider ist noch nicht absehbar, ob und falls ja, welche Änderungen für deutsche Lehrkräfte im Hospitationsprogramm dadurch entstehen. Wir bitten daher die Lehrkräfte die aktuelle Entwicklung mit zu verfolgen und gegebenenfalls zusätzliche Reisedokumente zu beantragen. Es ist empfehlenswert, einen Personalausweis oder Pass mit noch mindestens 6 Monaten Gültigkeit bei sich zu haben.
zur Programmausschreibung des PAD
Informationsblatt, Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsformulare
Bewerbungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten reichen ihre Bewerbung in 3-facher Ausfertigung (darunter ein englisches Exemplar) über
- die Schulleitung
- die Schulaufsicht
- den Auslandsreferenten
beim Amt für Bildung – B 32-02 – ein.
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss für Hospitationsaufenthalte im Schuljahr 2019/2020 ist in Hamburg der 3. Juni 2019.
Eingangsbestätigung
Die Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung erhalten Sie per E-Mail. Bei Nichterhalt melden Sie sich bitte rechtzeitig, damit geklärt werden kann, wo sich Ihre Bewerbung befindet.
Lehrkräfte, die im Rahmen ihres deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland tätig werden, sollten sich eine A1 Entsendebescheinigung für dienstliche Reisen in andere Staaten ausstellen lassen.
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