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Tätigkeit als Hamburger Lehrkraft im Auslandsschuldienst – Antworten auf häufig gestellte Fragen
ADLK = Auslandsdienstlehrkraft
aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die an Deutschen Auslandsschulen eingesetzt werden
ASD = Auslandsschuldienst
BLASchA = Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland
BPLK = Bundesprogrammlehrkraft
an Deutschen Auslandsschulen eingesetzte Lehrkräfte – vorrangig Lehrkräfte, die nicht dem Landesschuldienst angehören
ExU = Experte bzw. Expertin für Unterricht
im Ausland eingesetzte Lehrkräfte auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages mit einem Goethe-Institut
LPLK = Landesprogrammlehrkraft
aus dem inländischen Schuldienst unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubte Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in bestimmten Ländern eingesetzt werden
OLK = Ortslehrkraft
Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung eines anderen Staates oder mit einer in Deutschland erworbenen Lehrbefähigung, die ohne Vermittlungsverfahren der ZfA frei von den Deutschen Schulen im Ausland angeworben werden (s. a. OLK-Status)
ZfA = Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Bitte entnehmen Sie die Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen dem
Merkblatt der ZfA – ADLK
Merkblatt der ZfA – BPLK.
Grundsätzlich gelten Bewerbungen weltweit. Ggf. können Sie maximal zwei Großräume ausschließen (siehe Merkblatt der ZfA).
In besonderen Bedarfsfällen veröffentlicht die ZfA schulbezogene Stellenangebote. Für die erfolgreiche Bewerbung müssen Sie das Bewerbungsverfahren für ADLK bzw. BPLK bereits erfolgreich durchlaufen haben und in der Bewerbungsdatei der ZfA gelistet sein.
Eine gezielte Bewerbung für eine ADLK oder BPLK Tätigkeit an einer bestimmten Deutschen Auslandsschule, die keine Stelle über die ZfA ausgeschrieben hat, ist nicht möglich. Kommt für Sie wirklich nur eine Schule bzw. nur Schulen in einem eng begrenztem Gebiet in Frage, ist evtl. eine direkte Bewerbung als OLK das Richtige für Sie.
An die Leitungen Deutscher Auslandsschulen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen zusätzlich zu den üblichen Leitungsaufgaben auslandsspezifische pädagogische, kulturpolitische und ökonomische Notwendigkeiten in Einklang bringen, viele für eine deutschorientierte Privatschule im Ausland erforderliche Verbindungen mit deutschen und ausländischen Stellen und Gremien unterhalten sowie deutsche Interessen wie die des Gastlandes berücksichtigen. Dafür sind Zielbewusstsein, Initiative, analytisches und konzeptionelles Denken, Integrationskraft, Argumentationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und hohe Belastbarkeit unabdingbar.
Von den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer Staaten, erwartet. Bewerberinnen bzw. Bewerber mit Erfahrung in der Verwaltung einer Schule und in herausgehobenen Funktionen werden bevorzugt berücksichtigt. Die am Schulstandort erforderlichen Fremdsprachkenntnisse sollten vorhanden sein. Bei Bewerbungen für Länder mit einer europäischen Landes- oder Verkehrssprache werden gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Schulleitungsstellen werden von der ZfA ausgeschrieben. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Stellen als Fachberatung/Koordination bzw. als Prozessbegleitung werden von der ZfA ausgeschrieben. Die Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:
Fachberatung
Prozessbegleitung
Nach Maßgabe des Schulträgers. OLK werden nicht durch die ZfA vermittelt, sondern direkt von den Schulen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt.
Nach Maßgabe des Goethe-Instituts.
Bitte beachten Sie, dass auf den Personalbögen der ZfA mehrere Unterschriften erforderlich sind:
ADLK und Schulleitung | BPLK | |
Personalbogen | Nr. 18 ♦ Ihre eigene Unterschrift |
Nr. 17 ♦ Ihre eigene Unterschrift |
Bestätigung der Dienststelle | Anlage 2 ♦ Unterschrift der bzw. des Dienstvorgesetzten |
|
Datenschutzerklärung | Anlage 3 ♦ Ihre eigene Unterschrift ♦ Unterschrift der bzw. des (Ehe-)partnerin bzw. partners |
Anlage 2 ♦ Ihre eigene Unterschrift ♦ Unterschrift der bzw. des (Ehe-)partnerin bzw. partners |
Gesundheitszustand | Anlage 4 ♦ Ihre eigene Unterschrift |
Anlage 3 ♦ Ihre eigene Unterschrift |
Erforderliche Unterlagen:
- Personalbogen ADLK inkl. Anlagen 1-4
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie dienstliche Beurteilung
- Stellungnahme der bzw. des Dienstvorgesetzten
- ggf. Fortbildungsnachweise
Die zusätzliche Registrierung in ISAS Online, dem Bewerbungssystem der ZfA für den Auslandsschuldienst, wird empfohlen.
- Personalbogen Schulleitung inkl. Anlagen 1-4
Dieser Bogen muss auch eingereicht werden, wenn bereits eine Freistellung als ADLK vorliegt. - Motivationsschreiben mit eindeutigem Bezug auf die ausgeschriebene Stelle
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie dienstliche Beurteilung
- Stellungnahme der bzw. des Dienstvorgesetzten
- ggf. Fortbildungsnachweise
Zur Wahrung der Bewerbungsfrist sollten Sie zusätzlich eine Registrierung in ISAS Online, dem Bewerbungssystem der ZfA für den Auslandsschuldienst, vornehmen.
- Personalbogen BPLK inkl. Anlagen 1-4
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie dienstliche Beurteilung
- Stellungnahme der bzw. des Dienstvorgesetzten
- ggf. Fortbildungsnachweise
Die zusätzliche Registrierung in ISAS Online, dem Bewerbungssystem der ZfA für den Auslandsschuldienst, wird empfohlen.
Nach Maßgabe des Schulträgers.
Sie können sich direkt bei einer Schule bewerben. Es besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine von der ZfA geführte Datenbank für OLK-Bewerbungen, über die die Leitungen der Deutschen Auslandsschulen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.
Zusätzlich bei der BSB:
- Druckversion Ihrer Angaben im Bewerbungsportal
- Motivationsschreiben
- Kopie dienstliche Beurteilung
- Stellungnahme der bzw. des Dienstvorgesetzten
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Begutachtung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Auslandsschuldienst und stellen diese auch Ihrer bzw. Ihrem Dienstvorgesetzten zur Verfügung.
Bitte senden Sie die ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung über Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzten an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung.
Gern können Sie Ihre Unterlagen zeitgleich per E-Mail als Vorabinformation an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen senden. Unterschriften sind bei der Vorabinformation entbehrlich, Sie sollten aber anmerken, dass das unterschriebene Original auf dem Postweg eingereicht wurde. Hinsichtlich des Datenschutzes wird unbedingt dazu geraten, einen E-Mail-Versand nur über Ihren BSB-Account bzw. Ihren eduPort-Account vorzunehmen.
Sowie die Bewerbung vollständig in der Personalabteilung vorliegt, werden der Hamburger KMK-Beauftragte und die zuständige Personalreferentin bzw. der zuständige Personalreferent befasst. Wird eine Freistellung erteilt, leitet die Personalsachbearbeitung die Bewerbung an die ZfA weiter. Die Bearbeitungsdauer bis zur Weiterleitung an die ZfA beträgt üblicherweise mehrere Wochen.
(Schulleitung, Fachberatung/Koordination, Prozessbegleitung)
- ausgedruckt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung über Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzten an die für Ihre Schule zuständige Personalsachbearbeitung.
- zeitgleich als Vorabinformation per E-Mail an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen. Unterschriften sind bei der Vorabinformation entbehrlich, Sie sollten aber anmerken, dass das unterschriebene Original auf dem Postweg eingereicht wurde. Die dienstliche Beurteilung und/oder Stellungnahme der bzw. des Dienstvorgesetzten kann nachgereicht werden.
Hinsichtlich des Datenschutzes wird unbedingt dazu geraten, einen E-Mail-Versand nur über Ihren BSB-Account bzw. Ihren eduPort-Account vorzunehmen. - zeitgleich als Vorabinformation auf dem Postweg direkt (also ohne Dienstweg) an die in der Ausschreibung genannte Stelle der ZfA. Bitte unterschreiben Sie an den vorgesehenen Stellen (s. o. unter Bewerbungsunterlagen). Die Unterschrift der bzw. des Dienstvorgesetzten ist bei der Vorabinformation entbehrlich. Die dienstliche Beurteilung und/oder Stellungnahme kann nachgereicht werden.
Bitte lassen Sie sich einen Termin für ein Vorstellungsgespräch geben.
Zur Wahrung der Bewerbungsfrist sollten Sie zusätzlich eine Registrierung in ISAS Online, dem Bewerbungssystem der ZfA für den Auslandsschuldienst, vornehmen.
Mehrfachbewerbungen:
(schulbezogene ADLK bzw. BPLK Stellen)
Haben Sie bereits das ADLK bzw. BPLK Bewerbungsverfahren durchlaufen, eine Freistellung der Behörde erhalten und die ZfA hat Sie in der Bewerbungsdatei gelistet, genügt es, die ZfA per E-Mail über Ihr Interesse an der ausgeschriebenen schulbezogenen Stelle zu informieren. Bitte senden Sie die E-Mail nachrichtlich an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen.
Es gibt kein Bewerbungs- bzw. Vermittlungsverfahren. Ihre Bewerbung richten Sie unmittelbar an den Schulträger.
- Ihre Bewerbung reichen Sie bitte entsprechend den Vorgaben des Goethe-Instituts über deren Bewerbungsportal ein.
- Damit bei Bedarf Ihre Freigabe für die Tätigkeit bei einem Goethe-Institut erfolgen kann, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte über Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzten bei der für Ihre Schule zuständigen Personalsachbearbeitung ein.
ADLK, BPLK (Allgemeine Erst- und Zweitbewerbungen)
Eine Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, es gibt keine Bewerbungsfristen in Hamburg.
Funktionsstellenbewerbungen
Das Vorabexemplar Ihrer Bewerbung muss bis zum in der Ausschreibung genannten Bewerbungsschluss bei der ZfA eingegangen sein (s. a. Einreichen der Bewerbung). Eine zusätzliche Registrierung in ISAS Online, dem Bewerbungssystem der ZfA für den Auslandsschuldienst, ist sehr empfehlenswert.
Die beiden Dienstwegexemplare müssen bis zum Bewerbungsschluss in der Personalabteilung eingehen und i. d. R. spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist (mit Befürwortung und Freistellungsvermerk der Behörde) in der ZfA vorliegen.
Jede Schule hat eine für ihr pädagogisches Personal zuständige Personalsachbearbeitung. Ist Ihnen die zuständige Personalsachbearbeitung nicht bekannt, erkundigen Sie sich bitte im Schulsekretariat Ihrer Schule. Eine Übersicht finden Sie auch im IntranetZugang über den PC im Lehrerzimmer der Behörde.
Teilweise werden Angelegenheiten des Auslandsschuldienstes schulübergreifend von einer zentralen Personalsachbearbeitung verwaltet. Ihre Personalsachbearbeitung wird Ihre Unterlagen in diesem Fall an die zentrale Sachbearbeitung weiterleiten.
Zusätzlich zu den postalisch zu versendenden Unterlagen können Sie Ihre Personaldaten in ISAS Online eingeben.
ISAS online
Die vollständige Bewerbung wird dem Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen durch die Personalsachbearbeitung mit der Bitte um Einschätzung der Eignung für die angestrebte Tätigkeit vorgelegt.
Bewerben Sie sich auf eine Stelle als Schulleitung, Prozessbegleitung oder Fachberatung, ist für die Beurteilung der Eignung zusätzlich ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Wird die Eignung festgestellt, muss die zuständige Personalreferentin bzw. der zuständige Personalreferent der Bewerbung zustimmen. Die Zustimmung ist u. a. von der Personalversorgung in Ihrer Stammschule bzw. in den Schulen Ihrer Schulform abhängig. Ein Mangel an Lehrkräften mit Ihrer Fakulta bspw. kann einer Zustimmung entgegenstehen.
Nach Feststellung der Eignung und Zustimmung durch die Personalreferentin bzw. den Personalreferenten wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsvermerk an die ZfA weitergeleitet. Darüber werden Sie von der zuständigen Personalsachbearbeitung informiert.
Für Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen (Schulleitung, Prozessbegleitung, Fachberatung) ist ein Vorstellungsgespräch beim Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Haben Sie bereits kürzlich ein solches Vorstellungsgespräch geführt und bewerben sich nun auf eine andere Funktionsstelle, erkundigen Sie sich bitte, ob ein erneutes Gespräch erforderlich ist.
Im Verlauf des weiteren Vermittlungsverfahrens können Sie von der ZfA zu einem Vorstellungsgespäch nach Berlin eingeladen werden. Sofern nicht die ZfA die Reisekosten erstattet, müssen Sie diese selber tragen, können sie aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Im weiteren Verlauf bittet Sie ggf. der Schulvorstand zu einem Vorstellungsgespäch. Teilweise finden diese Gespräche in Deutschland statt, teilweise im Sitzland der Schule. Sofern nicht der Schulträger die Reisekosten übernimmt, müssen Sie selbst dafür aufkommen, können die Kosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Damit die ZfA Ihnen Vermittlungsangebote machen kann, muss die Behörde der ZfA gegenüber erklären, Sie im Falle der Vermittlung zu beurlauben. Diese Erklärung wird als Freistellungsvermerk bezeichnet und bezieht sich nur auf das Vermittlungsverfahren der ZfA.
Bei allgemeinen Erst- und Zweitbewerbungen als ADLK bzw. BPLK ist der Beginn der Freistellung in der Regel der nächste 1. August bzw. 1. Februar – je nach Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bewerbung. Ihre Schulleitung wird von der Personalsachbearbeitung gebeten, sich zum aus ihrer Sicht frühestmöglichen Zeitpunkt der Freistellung zu äußern.
Die Dauer der Freistellung wird von der zuständigen Personalreferentin bzw. vom zuständigen Personalreferenten festgelegt und beträgt regelmäßig vier Jahre. In dieser Zeit bemüht sich die ZfA, Sie in den Auslandsschuldienst zu vermitteln. Sie arbeiten währenddessen weiter an Ihrer Hamburger Schule.
Sollten Sie innerhalb des Freistellungszeitraums nicht vermittelt worden sein, erlischt die Bewerbung für den Auslandsschuldienst. Die Verlängerung der Freistellung auf Basis der früheren Unterlagen ist nicht möglich.
Die Behörde kann eine Freistellung nachträglich kürzen, wenn sich bspw. die Personalversorgung an den Hamburger Schulen verschlechtert.
Haben Sie sich auf eine Schulleitungsstelle beworben, gilt die Freistellung grundsätzlich nur für diese Stelle.
Bis inkl. Besoldungsgruppe A15 können Sie im Personalbogen unter Nr. 15 „Anschlussbewerbung“ angeben, dass Ihre Bewerbung im Falle der Nichtvermittlung als Bewerbung für eine allgemeine Funktionstelle gelten soll. In diesem Fall wird die Freistellung ebenfalls für vier Jahre erteilt.
Parallelbewerbungen, also zeitgleiche Bewerbungen als ADLK und als BPLK, sind für Hamburger Lehrkräfte grundsätzlich möglich.
Die Schulleitungen der Deutschen Schulen im Ausland können auf die Datenbank ISAS Online der ZfA zugreifen und sich dort über die Bewerberinnen und Bewerber informieren. Die Auswahl erfolgt durch die Schulleitungen bzw. durch den Schulvorstand. Werden Sie sich einig, informiert die Schule die ZfA, die die Auswahl prüft. Wird dem Abschluss eines Dienstvertrages (für in der Regel zunächst 3 Jahre) mit dem Schulträger zugestimmt, führt die ZfA die Vermittlung in Abstimmung mit der Behörde durch und unterstützt Sie bei der Beantragung der Beurlaubung ab Beginn Ihrer Auslandstätigkeit. Üblicherweise ist das der Schuljahresbeginn an der Deutschen Auslandsschule (Nordhalbkugel der 01. September, Südhalbkugel der 01. Januar).
Je nach Ende der Hamburger Sommerferien müssen Sie bei Vermittlungen zum 1.9. noch einige Tage in Ihrer Hamburger Schule arbeiten. Alternativ können Sie in Ihrer Personalabteilung für den Zeitraum einen gesonderten Antrag auf Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge stellen. Bei Vermittlung zum 1. Januar muss Ihre Schulleitung Ihre Abwesenheit bis zum Ende des Hamburger Schulhalbjahres mit Hilfe des Vertretungsbudgets „Vertretungs- und Organisationsmittel“ (VOrM) überbrücken.
Der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen führt Vorabgespräche mit den sich bewerbenden Lehrkräften (siehe Vorstellungsgespräche).
Zur Besetzung von Schulleitungsstellen erstellt der KMK-Beauftragte eine Vorschlagsliste für die ZfA. Die ZfA lädt auf Basis der Vorschlagslisten der Länder Lehrkräfte in den Schulleitungsfindungsausschuss des BLASchA ein. Anschließend schlägt der Ausschuss der Schule 2 bis 3 besonders geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor. Diese werden vom Schulvorstand zu einem weiteren Vorstellungsgespräch eingeladen. Die endgültige Auswahl findet durch den Schulvorstand bzw. Schulträger statt.
Der Auswahlvorgang nimmt normalerweise mehrere Monate in Anspruch. Zwischenbescheide werden von der ZfA nicht erteilt.
Hat Ihre Bewerbung Erfolg, führt die ZfA die Vermittlung in Abstimmung mit der Behörde durch und unterstützt Sie bei der Beantragung der Beurlaubung ab Beginn Ihrer Auslandstätigkeit. Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für zunächst 6 Jahre abgeschlossen.
Der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen führt Vorabgespräche mit den sich bewerbenden Lehrkräften (siehe Vorstellungsgespräche). Die ZfA lädt auf Basis der Vorschläge der KMK-Beauftragten der Länder eine Auswahl von Lehrkräften zu Vorstellungsgesprächen ein.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, schließen Sie den Arbeitsvertrag mit der ZfA in der Regel für zunächst 6 Jahre ab.
Bietet Ihnen der Schulträger einen Vertrag als OLK an (bitte beachten Sie die Informationen zum OLK-Status), beantragen Sie bitte vor Vertragsunterzeichnung die Beurlaubung und warten ab, ob Ihrem Beurlaubungsantrag entsprochen wird. Das Antragsformular PS 421a finden Sie im IntranetZugang über den PC im Lehrerzimmer der Behörde.
Bitte informieren Sie den Schulträger, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis die Entscheidung über den Sonderurlaubsantrag vorliegt, insbesondere, wenn das Vertragsangebot während der Hamburger Ferien eintrifft.
Ihren Antrag auf Beurlaubung reichen Sie bitte zusammen mit dem Vertragsangebot bzw. Vertragsentwurf bei Ihrer Personalsachbearbeitung ein. Aus dem Entwurf muss der Umfang der angestrebten Beschäftigung hervorgehen.
Bitte notieren Sie auf Ihrem Beurlaubungsantrag, ob der Versorgungszuschlag eingezahlt werden soll und ggf., ob die Zahlung durch Sie oder den Schulträger erfolgt (siehe OLK-Status, Versorgungszuschlag).
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft der Hamburger KMK-Beauftragte für das Auslandsschulwesen die Eignung für die angestrebte Tätigkeit. Handelt es sich um eine Funktionsstelle, ist für die Beurteilung der Eignung zusätzlich ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Bitte lassen Sie sich dafür einen Termin geben.
Wird die Eignung festgestellt, muss die Personalreferentin bzw. der Personalreferent für die Schulform der Beurlaubung zustimmen. Die Zustimmung ist u. a. von der Personalversorgung in Ihrer Stammschule bzw. in den Schulen Ihrer Schulform abhängig. Ein Mangel an Lehrkräften mit Ihrer Fakulta kann einer Zustimmung entgegenstehen.
Sollte im Rahmen einer Bewerbung als ADLK eine noch gültige Freistellung vorliegen, bedeutet das nicht zwingend, dass einem Antrag auf Beurlaubung mit OLK-Status entsprochen wird.
Beurlaubungsdauer für ADLK
Beurlaubungsdauer für Lehrkräfte an Europäischen Schulen
Sofern Sie als OLK im Ausland tätig werden möchten, können Sie Sonderurlaub nach Nr. 11 Abs. 1d der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien (HmbSUrlR) beantragen. Voraussetzung ist u. a., dass es sich bei der Einsatzschule um eine
- von der Kultusministerkonferenz anerkannte Deutsche Schule im Ausland,
- Deutsch-Profil-Schule oder
- Deutsche Schule im Ausland, der von der KMK die Prüfungsberechtigung für Abschlüsse im Sekundarbereich I erteilt wurde
handelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch der Einsatz als OLK an einer noch nicht von der KMK anerkannten, aber in das Netz der Deutschen Auslandsschulen aufgenommenen Schulen, in Frage.
Die Beurlaubung erfolgt als Einzelfallentscheidung des Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen sowie des zuständigen Personalreferenten – einen Anspruch auf Beurlaubung nach Nr. 11 Abs. 1d HmbSUrlR gibt es nicht.
Anerkennung öffentlicher Belange
Wird dem Antrag auf Beurlaubung nach Nr. 11 Abs. 1d HmbSUrlR entsprochen, hängt die Anerkennung öffentlicher Belange mit der Rechtsfolge des unverzögerten Aufstiegs in die nächste Stufe des Grundgehalts davon ab, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wenigstens die Hälfte der Stundenzahl einer an der Einsatzschule vollbeschäftigten Lehrkraft beträgt.
Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Die Berücksichtigung der Beurlaubungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Beurlaubung unter Anerkennung öffentlicher Belange erfolgt. Darüberhinaus ist die Ruhegehaltsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) von der Zahlung eines Versorgungszuschlags abhängig. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt diese Regelung nach § 4 Abs. 7 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) entsprechend.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung der Beurlaubung unter Vermittlung – Beurlaubung!
Streben Sie den Einsatz an einer ausländischen Schule, die nicht zu den oben genannten gehört, lassen Sie sich bitte von Ihrer Personalsachbearbeitung hinsichtlich der Beurlaubungsmöglichkeiten und der Erfordernis, die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu beantragen, beraten.
Die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Zeiten der Beurlaubung zum Zwecke der Wahrnehmung einer Lehrtätigkeit im Auslandsschuldienst können jedoch bei
- Beamtinnen und Beamten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG)
- Tarifbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 7 i.V.m. § 4 Abs. 6 Nr. 2 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG)
beim Ruhegehalt bzw. Ruhegeld Berücksichtigung finden, wenn neben der Anerkennung öffentlicher Belange oder dienstlicher Interessen ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Dieser Versorgungszuschlag dient der Absicherung der Versorgungsverpflichtungen des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.
Berechnungsgrundlage
Wurde eine Versorgungsvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt und dem Schulträger geschlossen, beträgt der Versorgungszuschlag 10,5 von Hundert des vom Träger der Auslandsschule gezahlten monatlichen Bruttoentgelts.
Ohne Versorgungsvereinbarung ist die im Hamburger Schuldienst zuletzt erreichte Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe maßgeblich:
Bei Beamtinnen und Beamten ist grundsätzlich ein Versorgungszuschlag in Höhe von 30 v. H. der ohne die Beurlaubung zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu erheben. Im Gegensatz zu anderen Beurlaubungstätigkeiten wird bei Tätigkeit im Auslandsschuldienst diese Berechnungsgrundlage halbiert (hälftiger Versorgungszuschlag).
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind gemäß § 5 Abs. 1 HmbBeamtVG:
- das Grundgehalt,
- der Familienzuschlag (§ 61 Abs. 1 HmbBeamtVG) der Stufe 1,
- sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind,
- Leistungsbezüge nach § 32 HmbBesG, soweit sie nach § 38 HmbBesG ruhegehaltfähig sind.
Besoldungsanpassungen sind zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob Sie derzeit voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, sind immer die vollen Bezüge zu berücksichtigen.
Für tarifvertraglich Beschäftigte beträgt der Versorgungszuschlag 10,5 v. H. der zuletzt im hamburgischen Dienst erreichten Entgeltgruppe.
Ruhegehaltfähige Bezüge sind gemäß § 7 HmbZVG das tarifliche Bruttoentgelt einschließlich sämtlicher Zulagen und Zuschläge.
Tarifvertragliche Entgeltveränderungen sind zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob Sie derzeit voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, ist immer das volle Engelt zu berücksichtigen.
Der Versorgungszuschlag wird grundsätzlich durch die Lehrkraft geschuldet.
Für ADLK und aus dem inländischen Schuldienst beurlaubte BPLK übernimmt gem. Ziffer 2.1.7 der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) der Bund den hälftigen Versorgungszuschlag.
OLK (s. OLK-Status) können den Versorgungszuschlag selbst tragen oder beim Schulträger die Übernahme des Versorgungszuschlags als ergänzende Leistung beantragen.
Bei Bedarf berät Sie Ihre Personalsachbearbeitung.
Die Grundsätze zur Beförderung von Hamburger Lehrkräften im Ausland bei Wahrnehmung von Leitungsfunktionen an Deutschen Auslandsschulen wurden 2017 überarbeitet und im Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung (MBlSchul 2017-4) veröffentlicht. Danach ist für Hamburger Lehrkräfte, die durch die ZfA vermittelt wurden, eine Beförderung während ihres Einsatzes im Auslandsschuldienst von Besoldungsgruppe A12 nach A13 und von Besoldungsgruppe A13 nach A14 möglich, wenn
- der Lehrkraft an einer deutschen Auslandsschule oder an einer Europäischen Schule eine Leitungsfunktion im Sinne der Funktionsstellen nach §§ 91 bzw. 96 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) übertragen wurde,
- die Lehrkraft sich auf dieser Stelle mindestens sechs Monate bewährt hat.
Zu den für eine Beförderung infrage kommenden Funktionsstellen zählen stellvertretende Schulleitung, Mittel- und Oberstufenkoordination, Koordination Berufs- und Studienorientierung, Koordination für das pädagogische Qualitätsmanagement und die Fachleitung für den deutschsprachigen Fachunterricht bzw. für Deutsch als Fremdsprache.
Ausschließlich unterrichtliche Tätigkeit oder bspw. die Wahrnehmung einer Fachleitung für nur ein Unterrichtsfach reichen nicht aus.
Die förmliche Einsetzung kann unmittelbar bei der Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgen (siehe Vermittlungsbescheid der ZfA).
Um Funktionsstellen im Sinne des § 96 HmbSG durch bereits an der Schule tätige ADLK zu besetzen, beantragt die Schulleitung der Deutschen Auslandsschule eine Funktionsstellenübertragung bei der ZfA. Die ZfA bittet den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen um Zustimmung.
Wird die Zustimmung erteilt und die Funktion durch die ZfA übertragen, kann sich Ihre Schulleitung nach Ablauf der Bewährungszeit mit einer formlosen Bitte um Einleitung des Beförderungsverfahrens an den KMK-Beauftragten wenden. Dieser fordert über das Sekretariat der KMK eine Anlassbeurteilung an. Wurde die Bewährung festgestellt, empfiehlt der KMK-Beauftragte die Beförderung.
Die Entscheidung über die Ernennung ist dem Personalamt vorbehalten.
Im Falle der Beförderung im Ausland müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in den Hamburger Schuldienst eine Ihrer neuen Besoldungsgruppe entsprechende Tätigkeit wahrnehmen.
Für die Besetzung von Schulleitungsstellen gibt es ein festgelegtes Verfahren (siehe Vermittlung – Beurlaubung).
Eine dienstliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit im Auslandsschuldienst wird ausschließlich auf Anforderung des Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen erstellt. Die Anforderung wird unter Beifügung der Hamburger Beurteilungsrichtlinien und Vordrucke dem Sekretariat der KMK übermittelt, die die Schulleitung Ihrer Einsatzschule mit der Erstellung der Beurteilung beauftragt. Sind Sie selbst Schulleitung, wird die bzw. der regional zuständige KMK-Beauftragte gebeten, die Beurteilung zu erstellen.
Anlass für eine solche Anforderung ist üblicherweise die Einleitung eines Beförderungsverfahrens. Auch wenn Sie sich bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst auf höherwertige Stellen bewerben möchten, können Sie den KMK-Beauftragten bitten, eine Beurteilung Ihrer Tätigkeit anzufordern.
Sind Schulträger und Lehrkraft sich einig, bittet der Schulträger die ZfA um Vertragsverlängerung. Stimmt diese zu, beteiligt sie die BSB und leitet die Verlängerung der Beurlaubung ein.
Bitte senden Sie dazu den Entwurf der Vertragsverlängerung sowie Ihren Antrag auf Weiterbeurlaubung an die für Ihre Hamburger Stammschule zuständige Personalsachbearbeitung. Aus dem Vertragsentwurf muss hervorgehen, mit welchem Umfang die Weiterbeschäftigung erfolgen soll. Bitte vermerken Sie in Ihrem Beurlaubungsantrag, ob Sie oder der Schulträger (weiterhin bzw. zukünftig) den hälftigen Versorgungszuschlag einzahlen werden, um die Ruhegehaltsfähigkeit zu sichern.
Die Wiedereingliederung in den Hamburger Schuldienst muss rechtzeitig (mindestens 12 Monate vor Vertragsende) geklärt werden. Dazu nehmen Sie eigeninitiativ Kontakt mit der Leitung Ihrer Hamburger Stammschule auf.
Hat die Stammschule aufgrund eines Personalüberhangs keine Verwendungsmöglichkeit oder möchten Sie nach Ihrer Rückkehr ohnehin an einer anderen Hamburger Schule eingesetzt werden, steht es Ihnen frei, sich über den internen Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte für offene Stellen an Hamburger Schulen zu bewerben.
Interner Arbeitsmarkt für Hamburger Lehrkräfte
Zusätzlich können Sie Ihr eigenes Bewerbungsprofil für den Internen Arbeitsmarkt einstellen
Ausschreibung von Beförderungsstellen
Ausschreibung von Schulleitungsstellen
Sofern Sie sich auf höherwertige Funktionsstellen bewerben möchten, sollten Sie sich frühzeitig an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen wenden, damit die Erstellung einer Anlassbeurteilung veranlasst wird.
Möchten Sie sich auf in anderen Bundesländern ausgeschriebene, höherwertige Funktionsstellen bewerben, senden Sie bitte eine formlose Bitte um Ausstellung einer Freigabeerklärung unter Bezugnahme auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben wollen, an die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung.
Bitte halten Sie den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen sowie die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung über den Stand Ihrer Rückkehrplanung auf dem Laufenden!
Gern können Sie auch einen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen, wie Sie die im Auslandsschuldienst erworbenen Erfahrungen am besten einbringen können.
Von der ZfA vermittelte Lehrkräfte finden weitere Informationen in den Hilfestellungen für die Rückübersiedlung und Rückreise.
Die Antwort auf Ihre Frage war nicht dabei? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder lassen Sie sich einen Beratungstermin geben.