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Einsatz von LandesProgrammLehrKräften (LPLK)
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in
- Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE),
- in den Baltischen Staaten,
- in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei.
- in China, der Türkei und Vietnam werden deutsche Lehrkräfte für den DaF-Unterricht eingesetzt.
Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Die schulische Zusammenarbeit wird auf ausgewählte Schwerpunktschulen der Großregionen, die ihre Schülerinnen und Schüler zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) hinführen, konzentriert. Daneben werden auch staatliche Lehrerbildungseinrichtungen (Deutschlehrkräfteausbildung), Lehrerfortbildungsinstitute sowie herausgehobene Schulen in Gebieten der deutschen Minderheiten personell gefördert.
Im Rahmen des Entsendeprogramms können Stellen an Bildungseinrichtungen der o. g. Länder mit Hamburger Lehrkräften besetzt werden.
Voraussetzungen
Für eine Entsendung kommen Lehrkräfte bis zur Besoldungsgruppe A 13/TVL E 13 in Frage, die im inländischen Schuldienst tätig sind und sich bewährt haben.
Kenntnisse der Sprache des Gastlandes sind vorteilhaft, ebenso eine Lehrbefähigung in Deutsch oder Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache oder einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern. Das Anforderungsprofil ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Finanzierung
Die für den Einsatz als Landesprogrammlehrkraft vorgesehenen Lehrkräfte werden unter Wahrung ihrer Beamten- bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit beurlaubt.
Aktuell zu besetzende Stellen
Im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms ist zum 1. September 2020 eine Stelle am Gymnázium Christiana Dopplera in Prag zu besetzen. Die Stelle ist für eine Hamburger Landesprogrammlehrkraft reserviert.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte umgehend, spätestens bis zum 31. März 2020 auf dem Dienstweg beim Amt für Verwaltung, Frau Vater V 435-23 ein.
Bitte übermitteln Sie Ihre Bewerbung zeitgleich als Vorabinformation an den Hamburger KMK-Beauftragten für das Auslandsschulwesen.
Stellenausschreibung Prag
Bewerbungsformular
Bitte ergänzen Sie das ausgefüllte Formular um eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 3 Jahre) und einen aussagekräftigen Lebenslauf
Absprache zwischen Bund und Ländern über die Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
Beschluss der KMK vom 08.10.1992 und Zustimmung des Auswärtigen Amtes vom 07.10.1992
Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz von Lehrkräften zur Förderung des Deutschunterrichts in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
fortgeschrieben durch Beschluss der KMK vom 25.05.2000 vereinbart mit dem Auswärtigen Amt am 09.02.2000
Merkblatt der KMK
Lehrkräfte, die im Rahmen ihres deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, sollten sich eine A1 Entsendebescheinigung für dienstliche Reisen in andere Staaten ausstellen lassen.
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